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Jobtickets

Firmen, Behörden, Verbände oder andere Organisationen können von einem vergünstigten Jobticketangebot im LAVV profitieren. Das Jobticket kann bereits genutzt werden, wenn mindestens fünf Karten pro Betrieb bestellt werden. Der Mitarbeiter profitiert von vergünstigten Konditionen im Vergleich zur Jahreskarte.

 

Preise des Jobtickets entnehmen Sie bitte der aktuell gültigen Tarifübersicht.

Hinweis: Das Jobticket ist nur auf Bestellung bei der Geschäftsstelle des LAVV erhältlich.

 

Das Jobticket ist eine personenbezogene Jahreskarte (persönliche Ausstellung), d.h. es ist nicht übertragbar. Es gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Werks-, Dienst- oder amtlichen Lichtbildausweis.

 

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausstellung eines Jobtickets ist die Abnahmemenge, die ein Arbeitgeber (Unternehmen, Konzern oder Konzernunternehmen) für seine Mitarbeiter erwirbt. Der Erwerb durch Einzelpersonen ist nicht möglich. Ein bestehendes Arbeits- oder Dienstverhältnis muss nachgewiesen werden. Bei Beendigung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses erlischt die Gültigkeit des Jobtickets.

 

Mindestabnahmemenge

Die Mindestabnahmemenge liegt bei 5 Karten des gleichen Arbeitgebers, die Karten können aber verschiedene Relationen von ggf. unterschiedlichen LAVV-Verkehrsunternehmen betreffen. Bestehen bei einem Arbeitgeber bereits Verträge für mindestens 4 Jobtickets mit einer Restlaufzeit des jüngsten Vertrages von mindestens 10 Monaten, können einzelne Jobtickets dazu bestellt werden.

 

Gültigkeit

Das Jobticket gilt ab dem 1. eines Kalendermonats und berechtigt zu beliebig vielen Fahrten auf allen Linien im jeweiligen Gültigkeitsbereich.

 

Wird durch den Arbeitgeber die Bestellung von Job-Tickets vor Ablauf der Jahresfrist zurückgenommen bzw. gekündigt, wird für den abgelaufenen Zeitraum der Unterschied zwischen den einzelnen Monatsbeträgen und den Fahrpreisen der entsprechenden Monatskarten sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € nacherhoben. Im Übrigen gelten die Kündigungsbedingungen der Jahreskarten. Die nicht gekündigten Jobtickets des jeweiligen Arbeitgebers bleiben gültig, auch, wenn für die Restlaufzeit weniger als 5 Arbeitnehmer ein Jobticket haben.

 

Bestellung

Das Jobticket ist nur auf Bestellung durch den Arbeitgeber bei der Geschäftsstelle des LAVV gemäß dem veröffentlichten Bestellschein und den Vertragsbedingungen erhältlich. Die Rechnungsstellung und Abrechnung erfolgt direkt über das jeweilige Verkehrsunternehmen des LAVV.

 

Für die Bestellung können Sie unser Jobticket Bestellformular nutzen.

 

*Der Zuschlag für Zone 100 fällt ab Tarifstufe 2 an, wenn in dieser Zone die Fahrt beginnt oder endet. Bei einem Umstieg in Zone 100 fällt jedoch kein Zuschlag an.

 

 

Weitere Informationen finden Sie in unseren Tarifbestimmungen.

Hinweis: Der LAVV bietet auch das Deutschlandticket als Jobticket an. Mehr Informationen finden Sie hier.