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FAQ - Fragen und Antworten

Welche Verkehrsunternehmen gehöhren dem LAVV an?

Eine Liste aller beteiligten Unternehmen finden Sie hier .

Wo kann ich mein Ticket kaufen?

Die meisten Tickets können Sie direkt im Bus oder unseren Vorverkaufsstellen kaufen.

Lediglich Halbjahres-, Jahres- und Jobtickets können Sie nur auf Bestellung beim jeweiligen Verkehrsunternehmen erwerben. Eine genaue Auflistung der bei den unterschiedlichen Verkaufsstellen verfügbaren Tickets finden Sie hier.

Gibt es auch e-Tickets?

Eine Fahrkarte in Form eines e-Tickets (elektronischer Fahrschein) wird ausschließlich in den Bussen der Stadtwerke Landshut anerkannt.

In welchen Bussen ist das Semesterticket der Studenten der HAW Landshut gültig?

Das Semesterticket ist aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz und den Stadtwerken Landshut in den Bussen der Stadtwerke Landshut gültig. Es ist im Studentenausweis inkludiert und wird nur zusammen mit einem Lichtbildausweis anerkannt.

 

Hinweis: In den Bussen aller anderen Verkehrsunternehmen gilt das Semesterticket nicht.

Warum werden keine 5er /6er oder 10er Karten mehr angeboten?

Diese Karten wurden zuletzt nur von wenigen Unternehmen im Landkreisgebiet vertrieben. Im Stadtbusgebiet wurden die Mehrfachkarten schon seit Oktober 2010 abgeschafft. Im Zuge der Tarif-Neugestaltung wurden diese Mehrfachkarten flächendeckend nicht weitergeführt.

 

Tarife

Wie ermittle ich meinen Ticketpreis bzw. wie funktioniert der Tarifzonenplan?

Zählen Sie die Anzahl der Zonen, die Sie von Start bis Ziel bei Ihrer Fahrt berühren.

  • Grenzzonen werden nicht mitgezählt.

  • Werden Zonen innerhalb einer Fahrt mehrfach berührt, werden diese Zonen trotzdem nur einmal gezählt.

  • Falls Start oder Ziel in der Zone 100 liegen, muss noch der Zuschlag hinzugerechnet werden

  • Es werden höchstens 14 Zonen/Tarifstufen berechnet.

  • Die einzelnen Tarife je Fahrkartenart ergeben sich aus der aktuell gültigen Tarifübersicht des LAVV.

Was hat es mit dem Zuschlag Zone 100 auf sich?

Der Zone-100-Zuschlag fällt ab der Tarifstufe 2 an, wenn als Start oder Ziel die Zone 100 gewählt wird. Dabei ist es egal, ob Sie den Stadtbus oder die Busse anderer am LAVV beteiligten Verkehrsunternehmen nutzen.

 

Für Fahrgäste, die unser Angebot nur innerhalb der Zone 100 nutzen, entfällt dieser Zuschlag.

 

Dies entspricht dem solidarischem Prinzip eines Gemeinschaftstarifes mit nur einem Ticket für die gesamte Strecke. Es wurde im Vorfeld lange und oft darüber diskutiert und beraten.

 

Ziel eines Gemeinschaftstarifes soll sein, die Angebote zu vereinheitlichen um eine umfassende Nutzung des ÖPNV zu vereinfachen. Der Verbundraum des LAVV bietet auf den Linien der Stadtwerke Landshut ein umfangreiches Fahrplanangebot für die gesamte Zone 100.  Dieses Angebot kann auch dann vollständig mit genutzt werden, wenn eine Strecke zwischen der Stadt und Zielen außerhalb der Zone 100 befahren wird. Dieses zusätzliche Leistungsangebot wird mit Hilfe des Zuschlags abgegolten.

Welche Besonderheit gilt für eine Grenzzone

Bei der Fahrpreisermittlung wird die Grenzzone nicht mitgezählt. Je nach Richtung wird die Grenzzone derjenigen Zone zugerechnet, durch die die Fahrt als erstes führt (z.B. Relation 199-430: durchfahrene Zonen 230, 330 und 430, Zurechnung zu Zone 230).

Wird der Großwabenzuschlag für die Zone 199 (Ergolding) angewendet?

Nein, der Großwabenzuschlag gilt nur für Relationen von/nach Zone 100.

Inwieweit dürfen Fahrgäste mit Start / Ziel Zone 199 die Stadtwerke-Busse nutzen?

Die Nutzung der Stadtwerke-Busse (SWL) ist nur in der Zone 199 und in der Zone 100 für die direkte Weiterfahrt nach Ergolding möglich (bei Umsteigeverbindungen mit Umstieg in Zone 100). Der Inhaber einer Fahrkarte von xy - 199 hat keine uneingeschränkte Berechtigung für Fahrten in Bussen der SWL (Ausnahme: 100 - 199).

 

Eine vollumfängliche Fahrberechtigung für die Zone 100 besteht nur, wenn auf dem Fahrschein die Zone 100 als Start- oder Zielzone angegeben ist.

Welche Regelungen ergeben sich für die Fahrgäste welche mit Start- / Zielzone 199 in Zone 100 umsteigen müssen?

Bei Umsteigeverbindungen mit Umstieg in Zone 100 (z.B. am Hauptbahnhof Landshut) dürfen Inhaber der Karten mit der Relation xy - 199 Busse der SWL nur zur direkten Weiterfahrt nach Ergolding in der Zone 100 benutzen (jedoch nur Linien, die nach Ergolding fahren).

Welche speziellen Rechte hat der Fahrgast in einer Durchfahrtszone?

In den Durchfahrtszonen sind ausschließlich Fahrten auf der Relation zulässig, die sich aus dem Fahrschein ergeben. Das heißt, es können alle Linien, die zur Erreichung der Zielzone erforderlich sind, genutzt werden.

 

Wann muss der Zone-100-Zuschlag entrichtet werden?

Der Zone-100-Zuschlag kommt nur zum Tragen bei Relationen Start- / Zielzone 100 ab Tarifstufe 2.

Kann bei Relationen, bei denen die Zone 100 Durchfahrtszone ist, eine vollumfängliche Fahrberechtigung hinzugebucht werden?

Eine uneingeschränkte Nutzung von Linien der SWL besteht nur, wenn der Zone-100-Zuschlag entrichtet wurde. Bei Relationen mit der Zone 100 als Durchfahrtzone kann der Zone-100-Zuschlag nicht hinzugebucht werden. Es besteht nur eine Fahrberechtigung für Linien der SWL, wenn diese für die direkte Weiterfahrt (Umstieg) der gekauften Relation erforderlich ist.

Berechtigt eine Fahrkarte mit Start- / Zielzone 100 auch für Fahrten in der Zone 199?

Ja, die Fahrberechtigung für die Start- oder Zielzone gilt auch für eine angrenzende Grenzzone. Eine Grenzzone ist erkennbar an einer Kennzahl mit der Endung "99".

Wie ist erkennbar, dass es sich um eine Grenzzone handelt?

Eine Grenzzone ist erkennbar an einer Kennzahl mit der Endung "99" (Beispiel: Ergolding Zone 199).

Nach welchen Tarif fahren Kinder?

Kinder zählen zum Ausbildungstarif (ab 6 Jahren). Nicht schulpflichtige Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn sie nicht auf der ganzen Fahrstrecke von Personen begleitet werden, die mindestens das 6. Lebensjahr vollendet haben. Bis zu 4 Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden in Begleitung von Erwachsenen (Begleitperson über 15 Jahre) unentgeltlich befördert. In Zweifelsfällen hat der Altersnachweis durch Vorzeigen eines Ausweises zu erfolgen.

Unter welchen Voraussetzungen bzw. bis zu welchem Alter darf ich den Ausbildungstarif nutzen?

Der Ausbildungstarif gilt für Kinder von 6-14 Jahren sowie Schüler, Auszubildende, Studenten und Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr oder an einem freiwilligen ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten. Ab dem 15. Lebensjahr ist für die Nutzung der Nachweis der Berechtigung erforderlich (Schulausweis, Studentenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung oder Nachweis des jeweiligen Freiwilligen Dienstes). Die Nachweisdokumente sind während der Fahrt mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Was sind die Voraussetzungen, um den Sozial- bzw. Seniorentarif zu nutzen?

Den Sozialtarif erhalten die Inhaber eines Sozialpasses (von Stadt oder Landkreis Landshut) oder der Bayerischen Ehrenamtskarte (von Stadt oder Landkreis). Einen Sozialpass können u.a. auch Asylbewerber und Rentner bekommen, die eine Sozialleistung beziehen (Grundsicherung, Wohngeld oder Lastenzuschuss). Rentner mit einer Rente von nicht mehr als 1000 € brutto können einen Anspruch auf Wohngeld oder Lastenzuschuss haben. Nähere Informationen erteilen die Wohngeldstellen von Stadt und Landkreis Landshut.

 

Der Seniorentarif wird für Personen mit einem Rentnerausweis oder für Personen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr ausgestellt. Für die Fahrt sind der Rentnerausweis und ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen.

Ich möchte nur Busse im Stadtbereich Landshut nutzen. Gibt es dafür spezielle Angebote?

Es gibt Tickets, die nur in der Tarifzone 100 (Stadtbereich) gelten. Preise und weitere Informationen zu diesem Ticketangebot (Kurzstrecke, Halbjahreskarte, Abendkarte) finden Sie bei den Sondertickets

Wieso gibt es so unfassbar viele Tarifzonen? Warum hat man sich nicht auf zum Beispiel drei wie in anderen Städten beschränkt?

Die Partner des LAVV sind eigenwirtschaftlich tätige Verkehrsunternehmen. Damit ein Verbund überhaupt zustande kommen konnte, mussten die Verkehrsunternehmen dem Tarif zustimmen. Dem beauftragten Ingenieurbüro wurde der Auftrag gestellt, einen Zonenplan zu erstellen, der den Status quo am besten wiedergibt. Jedoch ist es Ziel und Aufgabe des Landshuter Verkehrsverbundes, an einer Verbesserung und Vereinfachung des Tarifzonenplanes zu arbeiten.

Warum sind die Tarife für einige Relationen so stark gestiegen?

Der Verkehrsverbund hatte die Schwierigkeit, die einzelnen Tarife der Verkehrsunternehmen und die unterschiedlichen Interessen und Gegebenheiten von Stadt bzw. Landkreis Landshut zu vereinen.

 

Die Einteilung der Zonen hat das Ingenieurbüro gevas humberg & partner vorgenommen. Die Aufgabenstellung war, die bisherigen Haustarife im neuen Zonenplan abzubilden, damit es zu keinen wesentlichen Preiserhöhungen kommt, aber auch die Verkehrsunternehmen keine Einbußen haben. Es waren weder Gemeinden beteiligt, noch fließen Zuschüsse von Gemeinden. Aufgrund der sehr großen Unterschiede der einzelnen Haustarife mussten jedoch ein Mittelweg und Kompromisse gefunden werden.

Für Relationen, für die sich die Tarife unverhältnismäßig stark erhöht haben, wird nach Lösungen zur Verbesserung der Situation gesucht.

 

Beförderung von Sachen bzw. Tieren

Darf ich mein Gepäck, mein Fahrrad bzw. meinen E-Scooter im Bus transportieren?

Gepäck: Handgepäck und sonstige Sachen werden bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes und nur dann befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können.

 

Fahrrad: Die Mitnahme von Fahrrädern und elektrohilfsmotorisierten Zweirädern im Bus ist nicht gestattet.

 

E-Scooter: Die Mitnahme von elektrisch angetriebenen Leichtfahrzeugen, sogenannten „E-Scootern“, ist in Omnibussen, die den technischen Anforderungen für eine Mitnahme entsprechen – erkennbar an einem sichtbar am Bus angebrachten Piktogramm – und im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten, gestattet. Die Mitnahmepflicht beschränkt sich auf vom Hersteller für die Mitnahme in Linienbussen des ÖPNV zugelassene E-Scooter, die durch ein sichtbar angebrachtes Piktogramm gekennzeichnet sind.

Können die Busse Krankenfahrstühle und Kinderwägen transportieren?

Krankenfahrstuhl: Ein mitgeführter Krankenfahrstuhl, soweit die Beschaffenheit des Omnibusses dieses zulässt, und sonstige orthopädische Hilfsmittel eines Schwerbehinderten werden gegen Vorzeigen des amtlichen Ausweises unentgeltlich befördert.

 

Kinderwagen: Nach Möglichkeit soll das Betriebspersonal dafür sorgen, dass Fahrgäste mit Kind im Kinderwagen nicht zurückgewiesen werden. Die Entscheidung über die Mitnahme liegt letztlich beim Betriebspersonal.

Darf ich meinen Hund bzw. andere Haustiere mitnehmen?

Grundsätzlich sind Hunde in den Bussen des LAVV erlaubt, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet wird, es zu keinen Belästigungen anderer Fahrgäste kommt und die Hunde unter Aufsicht einer geeigneten Person stehen. Blindenführhunde sind stets zugelassen.

 

Wenn bei Hunden die Gefahr besteht, dass sie andere Fahrgäste gefährden könnten, müssen diese Tiere einen Maulkorb tragen.

 

Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern transportiert werden.

 

Allgemein gilt auch, dass keine Tiere auf Sitzplätzen untergebracht werden dürfen.

Kostet die Mitnahme von Sachen oder Tieren etwas?

Begleitendes Handgepäck, Kinderwagen, Rollstühle und Hunde werden unentgeltlich befördert. Nähere Informationen finden Sie unter unseren Beförderungsbedingungen und Tarifhinweisen.

 

Service

Ich habe etwas im Bus verloren. An wen kann ich mich wenden?

Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie zunächst das Betriebspersonal des Busses darauf ansprechen. Wenn Sie sich einwandfrei als Eigentümer der Sache ausweisen können, ist eine direkte Rückgabe zulässig. Falls die Sache sich nicht mehr im Bus befindet, wenden Sie sich an das Fundbüro des jeweiligen Verkehrsunternehmens.

An wen kann ich mich bei Anregungen, Kritik oder Fragen zum LAVV wenden?

Bei Fragen, Kritik oder Anregungen zum LAVV können Sie unser Online-Formular nutzen oder sich direkt an unsere Geschäftsstelle wenden.

 

Kooperation des LAVV mit der Bahn

Gilt das Bayern-Ticket in den Bussen des LAVV?

Ja, das Bayern-Ticket wird auf allen Linien des LAVV anerkannt.

Wieso kann man sich im Bus kein Bayern-Ticket kaufen - ist das erst möglich, wenn die Bahn wieder mit einsteigt?

Derzeit kann man das Bayernticket bei der Bahn und in den Bussen der RBO kaufen. Die RBO hat hier einen separaten Vertrag mit der Deutschen Bahn geschlossen. Es besteht bisher die Möglichkeit, das Bayernticket an den Bahnhöfen im Landkreis zu kaufen oder online zu bestellen (Online-Tickets werden anerkannt).

Wird die Bahncard anerkannt?

Die Bahncard kann leider nicht anerkannt werden.

 

Diese konnte vor Verbundgründung nur auf den Linien der Regionalbus Ostbayern GmbH (RBO) anerkannt werden, da die RBO ein Tochterunternehmen ist. Da nun jedoch der RBO-Tarif im Verbundgebiet nicht mehr gültig ist, kann auch die Bahncard nicht mehr anerkannt werden. Dies ist auch in anderen Verbünden (z.B. beim MVV) nicht möglich.

Was sind Bus/Schiene-Karten?

Für die im Tarifblatt aufgeführten Linien hat der Fahrgast die Möglichkeit, eine Bus/Schiene-Karte zu erwerben. Dies kann bei Zeitkarten sinnvoll sein (kein Einzelfahrschein), wenn sowohl mit dem Zug als auch mit dem Bus gefahren wird. Dieser Tarif ist jedoch kein LAVV-Tarif und nur in den Vorverkaufsstellen der Deutschen Bahn erhältlich. Für eine Anschlussfahrt mit dem Stadtbus müsste ein zusätzliches Ticket gelöst werden. Für weitere Informationen zur Bus/Schiene-Karte können Sie sich an die Regionalbus Ostbayern GmbH (RBO), Außenstelle Landshut (Bahnhofsplatz 4, 84032 Landshut, Tel.: 0871/96336-0, E-Mail: ) oder die Deutsche Bahn wenden.

Was ist mit dem Kooperationsticket passiert?

Bisher haben Stadt und Landkreis die Kooperationstickets finanziert.

 

Der Vertrag wurde mit Einführung des Gemeinschaftstarifes ungültig.

 

Aufgrund der geänderten Rechtslage ist ein neuer Vertrag unter diesen Bedingungen nicht mehr möglich.

Wäre es möglich, ein günstiges Kooperationsticket zu schaffen, bei dem die Bahn nicht beteiligt ist?

Dies ist eine rechtliche Frage; grundsätzlich ist die Bezuschussung von Fahrkarten durch die öffentliche Hand im neuen Personenbeförderungsrecht und im EU-Recht nicht zulässig, da dies eine sogenannte Beihilfe wäre. Bisher haben Stadt und Landkreis die Kooperationstickets finanziert. Mit dem Einstieg der Bahn in den LAVV wäre eine neue Verhandlungsgrundlage gegeben.

Von der Ecke Neufahrn/Ergoldsbach gibt es keinen Bus, weil dort die Bahn ein einstündiges Angebot bietet - jedoch kann man dann nicht günstiger weiterfahren aufgrund des Wegfalls des Kooperationstickets. Wieso sind Gäste aus der Ecke Neufahrn/Ergoldsbach so benachteiligt worden?

Das Kooperationsticket wird im gesamten Verbundgebiet nicht mehr angeboten – eine systematische Benachteiligung der Fahrgäste aus Ergoldsbach/Neufahrn können wir nicht erkennen. Die Deutsche Bahn war von Beginn an in die Gespräche eingebunden, da es stets das Ziel der Initiatoren war, die bestehenden Strukturen des ÖPNV im LAVV bestmöglich zu integrieren. Die Bahn hat sich dann im Zuge der Verhandlungen entschieden, vorerst nicht Mitglied des LAVV zu werden.

Wenn die Bahn seit fünf Jahren in die Gespräche eingebunden war - wieso dauert das so lange? Und wieso verlangt die Bahn jetzt plötzlich nach Fahrgastzahlen; es hat sich ja an den Fahrgästen oder deren Zahlen nichts geändert seit Einführung des LAVV?

Die Bahnvertreter waren seit 2014 Mitglied in der Verbundkommission und bei allen Sitzungen anwesend. In einer Sitzung im Mai 2016 wurde dann von den Vertretern der Bahnen mitgeteilt, dass sie auf eine Verkehrserhebung im Vorfeld sowie nach Inbetriebnahme in regelmäßigen Abständen (von ca. drei Jahren) bestehen werden. Ziel der Zählung ist, das Nutzungsverhalten festzustellen und Defizite sowie Gewinne durch die Kooperation zu berechnen. Außerdem teilten die Bahnen mit, dass eine Zählung in ihren Augen erst nach Einführung des Flughafenexpresses (Üfex) Sinn mache, da es dann ein neues Fahrtenangebot gäbe. Für weitergehende Fragen in diesem Zusammenhang bitten wir Sie, sich mit der Deutschen Bahn in Verbindung zu setzen.

Wieso hat man mit dem LAVV nicht gewartet, bis man sich mit der Bahn geeinigt hatte?

Jetzt war der Zeitpunkt, in dem die privatrechtlichen Verkehrsunternehmen einem Verbund zustimmten. Dies musste genutzt werden, da sich auch die rechtlichen Voraussetzungen für eine Bezuschussung einzelner Fahrten durch EU-Vorgaben geändert haben.

 

Homepage 

Warum ist die Homepage so schwer zu finden?

Die Homepage des LAVV findet man über die Eingabe der Adresse „lavv.info“. Die Nutzung der .de-Domainendung ist derzeit leider nicht möglich.