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Fundsachen

Falls Sie etwas im Bus vergessen oder verloren haben, können Sie zunächst direkt beim Betriebspersonal nachfragen. Eine sofortige Rückgabe ist nur dann zulässig, wenn Sie sich einwandfrei als der Eigentümer der Sache ausweisen können.

 

Wenn das Betriebspersonal nicht im Besitz dieser Sache ist, wenden Sie sich direkt an das Fundbüro des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Dort wird Ihnen (gegen Zahlung eines Entgelts für die Aufbewahrung) Ihre Sache zurückgegeben.

 

Für den Fall, dass Sie selbst im Bus eine verlorengegangene Sache finden, sind Sie verpflichtet, die Fundsachen unverzüglich dem Betriebspersonal zu übergeben (§978 BGB).