Über den Zweckverband

Leitbild vom 30.06./05.11.2020

  1. LAVV für sinnvollerweise gemeinsam zu erledigende ÖPNV-Aufgaben
  2. LAVV fokussiert sich auf den Fahrgast: Ziel sind mehr Fahrgäste
  3. LAVV ist Upgrade für ÖPNV (Abbau von Zugangshemmnissen)
  4. Mit dem LAVV positioniert sich der Raum zwischen München und Regensburg eigenständig um das Oberzentrum Landshut und mit einem Schwerpunkt im ländlichen Raum (Flächenansatz)
  5. Stärkung des ÖPNV entsprechend dem Nahverkehrsplan als Beitrag der Region zum Klimaschutz
  6. Der Vorteil für die Stadt Landshut liegt hauptsächlich in der Lösung innerstädtischer Verkehrsprobleme und einer modernen Mobilität
  7. Der Vorteil für den Landkreis Landshut liegt hauptsächlich in der Erleichterung des Zugangs zur Stadt Landshut, daneben in einer modernen Mobilität
  8. Der LAVV strebt an, als vollwertiges Mitglied in den Kreis der Bayerischen Verbünde aufgenommen zu werden
  9. Perspektivisch: Der LAVV wird Mobilitätsverbund

 

Rechtsform

Der Zweckverband Landshuter Verkehrsverbund ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

 

Anschrift und Erreichbarkeit

Zweckverband Landshuter Verkehrsverbund

Christoph-Dorner-Straße 9
84028 Landshut

Telefon: 0871 205490-60
Telefax: 0871 205490-66

E-Mail: 

 

Aufsichtsbehörde

Regierung von Niederbayern

 

Mitglieder des Zweckverbandes sind:

 

Satzung und Verbandsversammlung

  • Verbandssatzung des LAVV 
  • Liste der Verbandsräte zur Besetzung der Verbandsversammlung 

       Verbandsräte Stand 25.09.2023

       Verbandsräte Stand 01.05.2023 

        Verbandsräte Stand 13.03.2023

        Verbandsräte Stand 28.10.2022

        Verbandsräte Stand 19.10.2021

        Verbandsräte Stand 26.02.2021

        Verbandsräte Stand 01.05.2020

 

 

Verkehrsunternehmer

 

Historie

Stadt und Landkreis Landshut haben sich im Jahre 2014 das verkehrspolitische Ziel gesetzt, ein einheitliches und transparentes Tarifsystems zu schaffen, um Nutzungsbarrieren im ÖPNV abzubauen und den Umstieg im Stadt-Umland-Bereich zu erleichtern.

Unter dem Zusammenschluss „Verbundkommission Region Landshut“ arbeiteten Vertreter von Stadt und Landkreis Landshut, der beteiligten Verkehrsunternehmen, der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG), der Regierung von Niederbayern und vom Regionalmanagement Landshut zusammen mit dem Ingenieurbüro gevas humberg & partner an der Einführung eines einheitlichen Tarifsystems. Zahlreiche Hürden mussten genommen werden, um den Weg hin zu einem attraktiven ÖPNV in der Region Landshut zu ebnen. Insbesondere in die Abstimmung zwischen den privaten Verkehrsunternehmern und den großen Verkehrsgesellschaften der Regional Busse Ostbayern (RBO) sowie den Stadtwerken Landshut wurde viel Arbeit investiert.

 

Ein erster wichtiger Erfolg war die Gründung des Zweckverbandes Landshuter Verkehrsverbund (LAVV) im Januar 2018, dessen Aufgabe es ist, einen Gemeinschaftstarif zu erarbeiten und einzuführen. Die Aufgabe bestand insbesondere in der Schaffung des Tarifzonenplanes mit dem dazugehörigen Tarifsystem sowie der Einführung aller technischen Voraussetzungen, um den gewünschten einheitlichen Tarif zu ermöglichen. Ein weiterer Meilenstein war auf diesem Wege die Unterzeichnung des Kooperationsvertrages am 14.11.2018, bei dem Landshuts Oberbürgermeister Alexander Putz (als derzeitiger Verbandsvorsitzender) und Landrat Peter Dreier (als stellvertretender LAVV-Vorsitzender) im Großen Sitzungssaal des Landratsamts zusammen mit den beteiligten Busunternehmern feierlich zusammenkamen. Mit diesem Vertrag wurde offiziell die Zusammenarbeit zwischen dem Zweckverband und den acht beteiligten Verkehrsunternehmen sowie der Regionalbus Ostbayern GmbH und den Stadtwerken Landshut besiegelt. Ebenfalls verpflichteten sich die Beteiligten, den neuen Gemeinschaftstarif ab 01.01.2019 anzuwenden.

 

Der Zweckverband Landshuter Verkehrsverbund ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Verbandsmitglieder sind die Stadt Landshut und der Landkreis Landshut, die Verbandsorgane sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsitzende. Der Verbandsversammlung gehören jeweils acht Verbandsräte der Stadt und des Landkreises, sowie der Oberbürgermeister und der Landrat an. Im ersten Turnus von drei Jahren obliegt dem Oberbürgermeister das Amt des Verbandsvorsitzenden und dem Landrat das Amt des stellvertretenden Verbandsvorsitzenden.

 

Neben der Einführung des neuen Tarifsystems und der Aufteilung der Einnahmen gehören die Abstimmung der Fahrpläne, der einheitliche Auftritt (Abfertigungs- und Fahrgastinformationssysteme), die Koordination der Fortschreibung der Nahverkehrspläne, die Planung von Verbesserungen des ÖPNV-Angebotes und die Einbeziehung des Schienenverkehrs in das Tarifsystem zu den Aufgaben des Landshuter Verkehrsverbundes.