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Maskenpflicht im ÖPNV - 17. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

04. 10. 2022

das Gesundheitsministerium (BayStMGP)  hat am 30.9. eine 17. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die vom 1.10.-28.10. gilt. Es gilt weiterhin eine Pflicht, im Fahrzeug mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Befreit sind Kinder bis zum 6. Geburtstag.