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Verschärfte Regelungen seit dem 24.11.2021

24. 11. 2021

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, haben der Bund und der Freistaat Bayern neue Regelungen für den gesamten ÖPNV erlassen:

 

Der Bund hat im geänderten Infektionsschutzgesetz festgelegt, dass nur geimpfte, genesene oder getestete Personen den ÖPNV nutzen dürfen (3G). Alle Fahrgäste müssen einen entsprechenden Nachweis mit sich führen und dem Prüfpersonal jederzeit vorlegen können. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, sowie alle Kinder bis zum 6. Geburtstag.

 

Zusätzlich gilt bayernweit in allen öffentlichen Verkehrsmitteln die Verpflichtung, eine FFP2-Maske zu tragen. Ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.

 

Am besten senken Sie das Risiko für sich und andere, indem Sie sich impfen lassen. Kümmern Sie sich bitte auch rechtzeitig um Ihre Auffrischungsimpfung.

 

Wenn Sie diese Regeln und die grundlegenden Hygienehinweise einhalten, ist die Benutzung des ÖPNV sicher. In den Bussen gibt es kein erhöhtes Infektionsrisiko.