Erleichterung bei der Maskenpflicht im ÖPNV

01. 07. 2022

Ab dem 3.7.2022 und zunächst befristet bis zum 30.7.2022 gilt im gesamten ÖPNV in Bayern nur mehr die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Eine FFP2-Maske ist damit nicht mehr erforderlich.

 

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat diese Regelung durch eine Änderung der 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eingeführt. Sie gilt einheitlich für den gesamten ÖPNV in Bayern.

 

Kinder bis zum 6. Geburtstag sind weiterhin von der Maskenpflicht befreit.