Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

LAVV: Neuer Tarif ab April

30. 03. 2021

Mit Wirkung zum 1. April passt der Landshuter Verkehrsverbund (LAVV) seinen Tarif an. Seit Anfang 2019, und damit seit über zwei Jahren, galt der zum Verbundstart eingeführte Verbundtarif. Dieser einheitliche Tarif war damals ein Meilenstein, dennoch wurde bald an einigen Stellen Verbesserungsbedarf sichtbar. Darauf reagiert der LAVV nun mit einem Bündel von Maßnahmen:

 

  • Die Tarifbestimmungen werden an einigen Stellen neu gefasst und ergänzt. Geregelt wird beispielsweise die Anerkennung des DB-City-Tarifs. Mit aufgenommen wird auch die für Stadtbusse geltende Umsteigemöglichkeit beim Kurzstreckentarif in der Zone 100. Auch die kostenlose Mitnahme von Kindergartenkindern ist nun geregelt, sofern die Kinder in ihrer Gruppe unterwegs sind.

  • Der Tarifzonenplan wurde verbessert. Im Regionalbusbereich konnten im Zusammenwirken mit den Regionalbusunternehmern einige „Leerzonen“ entfernt werden, an anderen Stellen wurde die Linienführung korrigiert. Durch ein ganzes Paket von Änderungen konnte der LAVV die Tarifgerechtigkeit erhöhen. Der Verbandsvorsitzende, Landshuts Oberbürgermeister Alexander Putz, dankt an dieser Stelle den Regionalbusunternehmern für ihre konstruktive Mitarbeit und ihr Verständnis: „Der LAVV konnte in allen Fällen mit den Busunternehmern eine Einigung erreichen, zum Wohle unserer Fahrgäste. Das ist rundum erfreulich und ein gutes Zeichen für unseren LAVV“

  • Das Tarifblatt enthält eine Tarifsteigerung im Volumen von gut 2,5 Prozent. Eine Anpassung der Entgelte war nach über zwei Jahren einfach erforderlich, um die gestiegenen Produktionskosten aufzufangen. Zur Gewinnung von Stammkunden bleiben die Tarife für Jahreskarten und Jobtickets unverändert. Mit diesem Akzent möchte der LAVV im Abobereich neue Kunden werben. Eigentlich war die Tarif-Erhöhung bereits zu Beginn des Jahres 2021 angedacht. Mit der Verschiebung auf April profitieren die Fahrgäste von der im zweiten Halbjahr 2020 coronabedingt eingeführte Mehrwertsteuersenkung.

 

Die gesamte Tarifumstellung mit ihren drei Bestandteilen tritt zum 1. April 2021 einheitlich in Kraft. Bereits erworbene Fahrscheine gelten weiter.